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Mehr Geld für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge (19.02.2020)

Ab morgen (19.2.2020 gelten die von der Bundesregierung beschlossenen höheren Zuschüsse beim Kauf von Elektrofahrzeugen.

Mehr Geld für Elektro- und BrennstoffzellenfahrzeugeDer Umweltbonus wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert und deutlich erhöht. Bei rein Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis wird der Umweltbonus um 50 Prozent auf 6.000 Euro angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 5.000 Euro gezahlt.

Für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (sogenannte Plug In-Hybride) bis 40.000 Euro Nettolistenpreis gibt es ab jetzt 4.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 3.750 Euro gezahlt.

Der erhöhte Umweltbonus wird wie bisher zur Hälfte vom BAFA und zur Hälfte von der Industrie gezahlt und gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden.

Torsten Safarik, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): „Nachdem wir aus Brüssel grünes Licht bekommen haben, können wir nun die höheren Förderbeträge auszahlen. Dadurch wird der Kauf klimaschonender Fahrzeuge noch einmal deutlich attraktiver.“

Vereinfachtes Antragsverfahren

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier MdB war es wichtig, dass mit den neuen Fördersätzen auch das Antragsverfahren effizienter und bürgerfreundlicher gestaltet wird. Das ist gelungen. Statt wie bisher zweimal muss der Antragsteller nur noch einmal Kontakt mit dem BAFA aufnehmen.

„Das bedeutet, dass jeder Antragsteller ohne weiteren Zwischenschritt von den erhöhten Fördersätzen profitieren kann, wenn alle notwendigen Unterlagen zum Antrag eingereicht sind“, so Safarik.

Bereits eingereichte Anträge

Das BAFA prüft automatisch, ob Anträge, die nach der alten Richtlinie gestellt wurden, die Voraussetzungen für die erhöhte Förderung erfüllen. Ist dies der Fall, erhalten die Bürgerinnen und Bürger den neuen Förderbetrag direkt im Rahmen des alten Antrags.

Nähere Informationen zu der neuen Richtlinie können unter www.bafa.de/umweltbonus abgerufen werden.

Quelle: Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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